Zu prüfen ist, ob das Schulinspektorat den Anspruch der Beschwerdeführenden auf Begründung verletzt hat (Ziffer 2.1), ob der Schulweg zur Schule Q.____ zumutbar ist (Ziffer 2.2) und falls dies zu verneinen ist, ob der Beschwerdeführerin 3 und dem Beschwerdeführer 4 ein Transport der Beschwerdeführer 1 und 2 möglich und zumutbar ist (Ziffer 2.3). Weiter ist zu prüfen, ob den Beschwerdeführenden aus dem Reglement des Schulverbands Q.____ vom ttmmjjjj über den Schülertransport sowie die Tagesschule und den Mittagstisch (Ziffer 2.4) oder aus dem Gebot rechtsgleicher Behandlung (Ziffer 2.5) ein Anspruch auf einen Schülertransport zusteht. 2.1 Begründungspflicht