Die Frage, ob es den Eltern möglich und zumutbar ist, ihre Kinder in den Kindergarten oder die Schule zu transportieren, ist für jede Familie individuell zu beantworten. Der Entscheid kann deshalb für einzelne Familien unterschiedlich ausfallen. Die Bildungs- und Kulturdirektion lehnt deshalb das Gesuch um Beiladung der Familien G.____/H.____ und I.____ ab. 1.5 Form und Frist Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). 5/26 2023.BKD.6659