SR 210]). Durch die Verpflichtung, private Transporte durchzuführen, sind auch die Beschwerdeführerin 3 und der Beschwerdeführer 4 durch den Entscheid besonders berührt und haben ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Die Beschwerdeführerin 3 und der Beschwerdeführer 4 sind rechtmässig durch ihren Rechtsanwalt vertreten (Art. 15 Abs. 4 VRPG). 1.4 Beiladung