T.____ und Ort S.____ stellen die Beschwerdeführenden auch in der Beschwerde an die Bildungs- und Kulturdirektion. Während des Beschwerdeverfahrens vor der Bildungs- und Kulturdirektion fand keine Änderung des Rechtsbegehrens statt. Es liegt somit keine unzulässige Änderung des Rechtsbegehrens vor. 4/26 2023.BKD.6659 1.3 Beschwerdebefugnis