Die Beschwerdeführenden haben im Gesuch vom 27. Juni 2022 ihre Erwartung formuliert, es sei ein "Schulbus auf den Ort S.____, den Ort T.____ oder zumindest bis Ort U.____" zu organisieren. Bereits vor dem Schulinspektorat haben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 22. Februar 2023 beantragt, es sei für die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe ein Schülertransport zwischen dem Ort S.____ oder dem Ort T.____ und der Schule Q.____ zur Verfügung zu stellen. Damit halten die Beschwerdeführenden zwar nicht an ihrem Eventualbegehren betreffend Ort U.____, aber an ihrem Maximalbegehren betreffend Ort S.____ fest. Das Rechtsbegehren betreffend Ort T.____ und Ort S.__