3/26 2023.BKD.6659 Änderung des Begehrens in einem laufenden Verfahren zulässig sei. Die Beschwerdeführenden machen in ihren Bemerkungen vom 10. Oktober 2023 geltend, die Einschränkung im Gesuch "oder zumindest bis Ort U.____" sei im Beschwerdeverfahren weggelassen worden, weil ein Schulbus bloss bis Ort U.____ der Beschwerdeführerin 3 und dem Beschwerdeführer 4 keine Erleichterung brächte.