I. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 26. April 2024 wurde den Parteien der Entscheid der Bildungsund Kulturdirektion in Aussicht gestellt. J. Am 8. Mai 2024 reichte Fürsprecher E.____ seine Kostennoten ein. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit Anfechtungsobjekt ist der Beschwerdeentscheid des Schulinspektorats vom 19. Juli 2023. Das Schulinspektorat war gemäss Art. 72 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) zuständig, über die Beschwerde vom 28. November 2022 zu entscheiden.