C. Die Schulkommission beantragte mit Stellungnahme vom 13. September 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Am 15. September 2023 reichte das Schulinspektorat eine Stellungnahme und die Vorakten ein. Es beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. E. Am 10. Oktober 2023 reichten A.____ und B.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, sowie C.____ und D.____, alle vertreten durch ihren Rechtsanwalt, Bemerkungen ein. F. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. Oktober 2023 wurde den Parteien der Entscheid der Bil- dungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt.