Mit anderen Worten: Vorausgesetzt ist ein wirklich bedeutendes öffentliches Anliegen. Dazu gehören beispielsweise der Schutz der Polizeigüter (Leib, Leben, Eigentum) oder anderer wichtiger öffentlicher Güter (Grundwasser- bzw. Umweltqualität, schutzwürdige Landschaftsund Ortsbilder) sowie die Durchsetzung wesentlicher öffentlicher Ziele und Grundsätze (z. B. die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet). Demgegenüber dürften rein finanzielle Interessen (Privater oder der öffentlichen Hand) ebenso wenig genügen wie das allgemeine Interesse an einer richtigen Rechtsanwendung (andernfalls das gesamte Rechtsmittelsystem aus den Angeln gehoben würde).