Das C.____ führt in seiner Stellungnahme aus, gemäss Art. 5 Abs. 2 LAG dürften solche Auflagen gemacht werden. Zwar bringe der Beschwerdeführer mit seinen Ausbildungen die notwendigen fachlichen Qualitäten für die Unterrichtstätigkeit mit. Im letzten Controllinggespräch mit dem Mittelschulund Berufsbildungsamt Anfang 2023 sei festgestellt worden, dass die Quote an unbefristet angestellten Lehrkräften mit einem anerkannten Diplom für den Unterricht an Berufsfachschulen für den Bereich Berufskunde an der Abteilung Berufliche Grundbildung des C.____ tief sei und entsprechend Nachholbedarf bestehe. Die verfügte Auflage sei in diesem Zusammenhang zu verstehen.