Die APD hat gemäss dem Formular die Tätigkeit von A.____ als Früherzieherin für den FED vom 1. August 1989 bis 31. März 2000 für die gesamte Dauer angerechnet. Es wird nicht geltend gemacht, dass es sich dabei um eine Tätigkeit als Lehrkraft gehandelt hat. Somit wurde diese berufliche Erfahrung von der APD als betreuende Tätigkeit an einer Institution zur Betreuung, Erziehung und Bildung betrachtet.