vom 1. April 2013 bis 31. Januar 2023 als Geschäftsleiterin (80-90 %) für den FED gearbeitet. Im der angefochtenen Verfügung beigelegten Formular "Anrechnung Berufserfahrung / Dienstzeit Lehrkräfte" vom 10. Februar 2023 (bei den Vorakten) wurde A.____ für die umstrittene Zeitperiode vom 1. April 2000 bis 31. Januar 2023 die Tätigkeit als Fachleiterin/Geschäftsleiterin für den Früherziehungsdienst des Kantons Bern zur Hälfte als Berufserfahrung angerechnet. Die APD hat gemäss dem Formular die Tätigkeit von A.____ als Früherzieherin für den FED vom 1. August 1989 bis 31. März 2000 für die gesamte Dauer angerechnet.