Andere berufliche Tätigkeiten werden zur Hälfte der Dauer angerechnet. (c) Die Erfüllung von Elternpflichten (bis zur Vollendung des 16. Altersjahres des letztgeborenen Kindes) wird zur Hälfte der Dauer angerechnet. Erfahrung innerhalb und ausserhalb des Berufs darf nicht mehrfach angerechnet werden (Art. 30 Abs. 4 LAV). 2.4 Würdigung 2.4.1 Widersprüchliches Verhalten Vorab ist zu prüfen, ob und allenfalls inwiefern das Handeln der APD gegenüber A.____ widersprüchlich ist. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens untersagt folgewidriges und schwankendes Handeln im Rechtsverkehr. Nicht jeder Sinneswandel fällt unter das Verbot. Es muss sich schon – vom Standpunkt