Je nach Interpretation des zitierten Artikels müssten somit ihre Berufsjahre als Fach- und Geschäftsleiterin von 2000 bis 2023 ganz angerechnet werden. Wie aus ihrem Lebenslauf ersichtlich sei, habe sie zu Beginn ihrer leitenden Tätigkeit, während der Jahre 2000 bis 2006, weiterhin auch als heilpädagogische Früherzieherin im FED gearbeitet. Daher müssten ihr zumindest diese sechs Berufsjahre ganz angerechnet werden. 4/10 2023.BKD.1639 2.2 Argumente der APD