2.1 Argumente von A.____ A.____ bringt vor, ihre Berufsjahre als Fach- und Geschäftsleiterin des FED seien lediglich zu 50 Prozent angerechnet worden. Gemäss Art. 30 Abs. 2 LAV würden Praxisjahre als Lehrkraft und betreuende oder leitende Tätigkeiten an Institutionen zur Betreuung, Erziehung und Bildung unabhängig vom Beschäftigungsgrad für die gesamte Dauer angerechnet. Je nach Interpretation des zitierten Artikels müssten somit ihre Berufsjahre als Fach- und Geschäftsleiterin von 2000 bis 2023 ganz angerechnet werden.