B. Mit Beschwerde vom 27. Februar 2023 gelangte A.____ an die Bildungs- und Kulturdirektion und beantragte, es sei ihr für die Berechnung der Gehaltsstufen alle Berufsjahre im Früherziehungsdienst ganz anzurechnen, was zu einer Einstufung mit 77 Gehaltsstufe führen würde. Eventualiter seien ihr mindestens sechs Jahre als heilpädagogische Früherzieherin und Bereichsleiterin Heilpädagogik (2000-2006) ganz anzurechnen, was zu einer Einstufung mit 75 Gehaltsstufe führen würde.