1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Verfügung vom 1. November 2022 wird im Punkt Verlängerung der schriftlichen Prüfungsdauer aufgehoben. A.____ wird für die schriftlichen Ergänzungsprüfungen der "Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschulen" eine Prüfungszeitverlängerung von 30 Prozent gewährt. Soweit weiter gehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Zu eröffnen: ‒ A.____ (Einschreiben) ‒ Maturitätskommission des Kantons Bern, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern (Einschreiben) und mitzuteilen: ‒ Mittelschul- und Berufsbildungsamt