Für die schriftlichen Prüfungen wurden A.____ Zeitverlängerungen von 25 Prozent gewährt. Die Beschwerde ist somit teilweise gutzuheissen und die angefochtene Verfügung im Punkt Verlängerung der schriftlichen Prüfungsdauer aufzuheben. A.____ ist für die schriftlichen Ergänzungsprüfungen der "Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschulen" eine Prüfungszeitverlängerung von 30 Prozent zu gewähren. Soweit weiter gehend ist die Beschwerde abzuweisen. 3. Verfahrenskosten Wer durch das Gemeinwesen im Sinne von Art. 2 Abs. 5 BehiG benachteiligt wird, kann beim Gericht oder bei der Verwaltungsbehörde verlangen, dass das Gemeinwesen die Benachteiligung beseitigt