Zudem ist die Bestätigung nicht mehr ganz aktuell und sie bezieht sich auch nicht konkret auf die Ergänzungsprüfung. Hinzu kommt, dass in der Lehre davon ausgegangen wird, bei einer hochgradigen Sehbehinderung könne der Zeitzuschlag 25 Prozent betragen, blinde Schülerinnen und Schüler würden dagegen erfahrungsgemäss 30 bis 50 Prozent mehr Zeit benötigen (Studer, S. 233). Da A.____ nicht blind ist, sondern noch über einen kleinen Teil ihrer Sehkraft verfügt, ist ein Zeitzuschlag von über 30 Prozent als zu hoch einzuschätzen. Aus diesen Gründen ist von der ärztlichen Empfehlung abzuweichen und eine Prüfungszeitverlängerung von 30 Prozent als angemessen zu qualifizieren.