Auch der ärztlichen Bestätigung vom 2. März 2022 (Ziffer I der Vorakten) ist keine detaillierte Begründung zu entnehmen, weshalb 30 Prozent für den Ausgleich nicht genügen. Es wird einzig pauschal erwähnt, der Zeitzuschlag solle 50 Prozent betragen, ohne beispielsweise Ausführungen zur individuellen Lesefertigkeit von A.____ zu machen. Zudem ist die Bestätigung nicht mehr ganz aktuell und sie bezieht sich auch nicht konkret auf die Ergänzungsprüfung.