In ihrem Gesuch vom 5. August 2022 um Nachteilsausgleichsmassnahmen hat A.____ um eine Prüfungszeitverlängerung von 30 Prozent ersucht. In ihrer Beschwerde beantragt sie eine Prüfungszeitverlängerung von mindestens 30 Prozent. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie eine Verlängerung von 30 Prozent als gerade noch genügend erachtet, um ihren Nachteil auszugleichen und die Prüfungen bestehen zu können, hätte sie doch sonst einen höheren Mindestzeitzuschlag beantragt. Auch der ärztlichen Bestätigung vom 2. März 2022 (Ziffer I der Vorakten) ist keine detaillierte Begründung zu entnehmen, weshalb 30 Prozent für den Ausgleich nicht genügen.