fungsaufgaben eine angemessene Prüfungszeitverlängerung zu gewähren, sondern auch für die übrigen Prüfungsteile. Die Anforderungen daran, innerhalb der Prüfungszeit und der damit verbundenen zusätzlichen Stressbedingungen Gedankengänge richtig zu erfassen und eine Aufgabenstellung zu bewältigen, reduziert sich damit nicht und auch im Übrigen ist dadurch keine Herabsetzung der Prüfungsanforderungen erkennbar. Vor diesem Hintergrund und dem ärztlich empfohlenen Zeitzuschlag von 50 Prozent ist davon auszugehen, dass die Prüfungszeitverlängerung von 25 Prozent aufgrund der hochgradigen Sehbehinderung von A.____ nicht ausreicht, um ihren Nachteil angemessen auszugleichen.