2.5.2 Umfang der Prüfungszeitverlängerung Die KMK ordnete in der angefochtenen Verfügung in Bezug auf die Prüfungszeit folgende Massnahmen an: - Prüfungszeitverlängerung von 60 Minuten in den vierstündigen Prüfungen der Fächer Deutsch, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Naturwissenschaften (25 Prozent der Prüfungszeit) - Prüfungszeitverlängerung von 45 Minuten in den dreistündigen Prüfungen der Fächer Zweitsprache und Mathematik (25 Prozent der Prüfungszeit)