Bei der Bemessung der möglichen Zeitverlängerung werde beurteilt, in welchem Mass die Behinderung Teile der Prüfung betreffe, welche weniger inhaltlich relevant seien. So müsse eine Prüfungsaufgabe gelesen werden, bevor die Information verarbeitet und dann eine Lösung erarbeitet und verschriftlicht werden könne. Beim ersten Schritt könne eine Prüfungszeitverlängerung ge- 6/13 2022.BKD.9725