Allfällige Massnahmen könnten nicht damit begründet werden, dass es keine Erfahrungsnoten gebe. Vor Bemessung der möglichen Massnahme sei zu klären, welche Funktion dem Zeitfaktor grundsätzlich zukomme. Dabei handle es sich nicht bloss um eine organisatorische Grösse, vielmehr korreliere die Prüfungszeit eng mit den in den Bildungszielen definierten fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie den Bewertungskriterien. Die Ausgestaltung der Prüfung sei als Summe der verschiedenen Aufgabenstellungen untrennbar mit einer bestimmten Zeitspanne verbunden. So bestehe zum Beispiel im Fach Deutsch die schriftliche Textproduktion aus einer vorab definierten Länge, welche in vier Stunden er-