A.____ bringt in ihrer Beschwerde vor, sie sei hochgradig sehbehindert. Zur Unterstützung habe sie Hilfsmittel wie eine Lupenbrille, eine Handlupe, ein Lesegerät und einen Computer mit einem Vergrösserungsprogramm und einer Sprachausgabe. Erfahrungen hätten jedoch gezeigt, dass sie trotz dieser Hilfsmittel für längere Texte, für das Lernen allgemein, für die Orientierung und insbesondere für Prüfungen 50 Prozent mehr Zeit benötige. Zudem sei ein Überfliegen von Texten für sie nicht möglich, da ihr die Übersicht fehle. Deshalb habe sie für die Lehrabschlussprüfungen und jegliche anderen Prüfungen einen Zeitzuschlag von 50 Prozent gehabt. Für die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität