A.____ beantragt in ihrer Beschwerde eine Massnahme, deren Umfang bislang nicht Gegenstand des Verfahrens war. Soweit sie in der Beschwerde einen Zeitzuschlag von mehr als 30 Prozent verlangt, geht dieses Begehren über das Anfechtungsobjekt hinaus, hat sie im Verwaltungsverfahren doch einen Zeitzuschlag von genau 30 Prozent beantragt. Mit diesem Rechtsbegehren beantragt A.____ eine zusätzliche Prüfungserleichterung an der Ergänzungsprüfung. Dieser Antrag steht in sehr engem Zusammenhang mit den in der Verfügung genannten Massnahmen. Es handelt sich um die gleiche betroffene Person und um dieselben Prüfungen.