D. Von der ihr mit verfahrensleitender Verfügung vom 2. Februar 2023 gewährten Möglichkeit, Bemerkungen einzureichen, machte A.____ innert der gesetzten Frist keinen Gebrauch. 2/13 2022.BKD.9725 Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit Anfechtungsobjekt bildet die durch den Präsidenten der KMK unterzeichnete Verfügung vom 1. November 2022 über den Nachteilsausgleich für die Ergänzungsprüfung 2023.