sehbehinderungsbedingten Unterstützungsprogrammen sowie eines Bildschirmlesegeräts, einer Lupenbrille und von Handlupen. B. Gegen diese Verfügung erhob A.____ am 1. Dezember 2022 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei im Punkt "Verlängerung Prüfungsdauer" aufzuheben und ihr sei ein Zeitzuschlag von mindestens 30 Prozent zu gewähren. C. Mit Stellungnahme vom 31. Januar 2023 beantragte die KMK, die Beschwerde sei abzuweisen.