Die APD hatte bereits das Gehalt festgelegt (ursprüngliche Verfügung vom 12. August 2022) und A.____ damit auch über das Rechtsmittel sowie die Rechtsmittelfrist informiert. Nachdem A.____ die genauen Angaben mit E-Mail vom 1. und 2. November 2022 (in den Vorakten) der APD hat zukommen lassen, passte diese die Gehaltseinstufung umgehend an (angefochtene Verfügung vom 3. November 2022). Die zusätzliche Berufserfahrung wurde somit zu Recht erst mit Wirkung ab 1. Dezember 2022 angerechnet. Die angefochtene Verfügung vom 3. November 2022 erweist sich damit als rechtens und die Beschwerde ist abzuweisen. 3. Verfahrenskosten