Schliesslich ist festzuhalten, dass die APD mit E-Mail vom 26. August 2022 (Beilage zur Beschwerde) auf die Nachfrage von A.____ antwortete und ihr mitteilte, dass sie Arbeitsbestätigungen mit den genauen Daten (Tag, Monat, Jahr) brauche sowie die Daten der Saison von der Skischule D.____ in R.____. Dabei hat die APD A.____ tatsächlich keine Frist zum Einreichen der Dokumente gesetzt. Dazu war sie jedoch nicht verpflichtet. Die APD hatte bereits das Gehalt festgelegt (ursprüngliche Verfügung vom 12. August 2022) und A.____ damit auch über das Rechtsmittel sowie die Rechtsmittelfrist informiert.