Dienstzeit Lehrkräfte'', welches integraler Bestandteil der ursprünglichen Verfügung vom 12. August 2022 bildete, konnte entnommen werden, welche Berufserfahrung für die Einstufung berücksichtigt worden war. Es war deutlich zu erkennen, dass die beruflichen Tätigkeiten beim Gasthof C.____ und jene bei der Skischule D.____ nicht berücksichtigt worden waren. A.____ konnte somit ohne Weiteres erkennen, dass ihr die genannten Tätigkeiten nicht als Berufserfahrung angerechnet worden waren. In ihrer E-Mail vom 23. August 2022 an die APD (Beilage zur Beschwerde) machte A.____ denn auch deutlich, dass ihr die unvollständigen Angaben im Meldeblatt bewusst waren.