Dennoch bleibt zu prüfen, ob die fehlende Anrechnung der Berufserfahrungen von A.____ aus der ursprünglichen Verfügung vom 12. August 2022 erkennbar gewesen war. Grundsätzlich ist diejenige Aufmerksamkeit geboten, die nach den Umständen verlangt werden kann (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern 100.2019.203 vom 19. Juni 2020, E. 4.3). Dem Dokument ''Anrechnung der Berufserfahrung / Dienstzeit Lehrkräfte'', welches integraler Bestandteil der ursprünglichen Verfügung vom 12. August 2022 bildete, konnte entnommen werden, welche Berufserfahrung für die Einstufung berücksichtigt worden war.