Im Meldeblatt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kopien der entsprechenden Arbeitszeugnisse beizulegen sind. Ausserdem wird im Meldeblatt beim Vorgehen für die Anrechnung der Berufstätigkeit adressatengerecht deutlich gemacht, dass immer Tag, Monat und Jahr aufgeführt werden muss (vgl. Titel der Tabelle). Die APD ist ihrer Aufklärungspflicht mit dem Formular standardisiert nachgekommen. Die APD musste in diesem Fall das Meldeblatt nicht zur Verbesserung an A.____ zurücksenden, da keine Hinweise auf einen atypischen Fall vorlagen oder A.____ im Meldeblatt Unklarheiten beim Ausfüllen des Meldeblatts offenlegte. Vielmehr hat A.____