Im Verwaltungsverfahren trägt die Behörde zwar die Verantwortung für die richtige und vollständige Sachverhaltsfeststellung, sie bedient sich dabei aber insbesondere der parteilichen Mitwirkungspflichten. Ihrer entsprechenden Aufklärungspflicht kann die Behörde grundsätzlich mit einem Formular und entsprechenden Begleitschreiben, Merkblättern oder neuer- 8/11 2022.BKD.9521