20 N. 7 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Der verwaltungsverfahrensrechtliche Formularbegriff ist untrennbar mit den (parteilichen) Mitwirkungspflichten und der amtlichen Untersuchungspflicht verbunden (Christian Meyer, Das Formular im Verwaltungsverfahren – Elemente einer Dogmatik, in: ZBl 2022 S. 234). Aus verfahrensrechtlicher Sicht beschlägt das Formular das Verhältnis von Untersuchungsmaxime und Mitwirkungspflicht. Im Verwaltungsverfahren trägt die Behörde zwar die Verantwortung für die richtige und vollständige Sachverhaltsfeststellung, sie bedient sich dabei aber insbesondere der parteilichen Mitwirkungspflichten.