2.2.3 Praxis der Bildungs- und Kulturdirektion bei Gehaltskorrekturen Gemäss der Rechtsprechung der Bildungs- und Kulturdirektion kann nachträglich geltend gemachte zusätzliche Berufserfahrung im Sinn von Art. 30 LAV erst mit Wirkung ab dem der Meldung folgenden Monat berücksichtigt werden, auch wenn diese im Zeitpunkt des Erlasses der ursprünglichen Einstu- 6/11 2022.BKD.9521