3/11 2022.BKD.9521 Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2. Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob die A.____ zusätzlich angerechnete Berufserfahrung zu Recht erst mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2022 und nicht rückwirkend ab 1. August 2022 angerechnet worden ist. 2.1 Argumente der Parteien