C. Die APD reichte am 15. Dezember 2022 ihre Stellungnahme und die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Von der ihr mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. Dezember 2022 gewährten Möglichkeiten, Bemerkungen einzureichen oder die Beschwerde zurückzuziehen, machte A.____ innert der gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit