Der Beweis der Zustellung kann sich auch aus anderen Indizien oder aus der Gesamtheit der Umstände etwa aus einem späteren Korrespondenzwechsel oder dem Verhalten der Empfängerin bzw. des Empfängers. Je nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung muss eine möglicherweise verspätete Rechtshandlung als fristgerecht vorgenommen gelten. Die Tatsachen, die für die Eröffnung erheblich sind, müssen grundsätzlich mit dem 3/7 2022.BKD.8870