"Aufgrund der testpsychologischen Abklärungen auf der Erziehungsberatung C___ vom 18.05.2022 sowie vom 24.05.2022 ist von einer deutlich unterdurchschnittlichen Intelligenz im Förderbereich der besonderen Volksschule im Grenzbereich von einer leichten Intelligenzminderung auszugehen." A___ bemängelt, dass für gewisse Kriterien keine Angaben gemacht wurden. Das Schulinspektorat erklärt in seiner Stellungnahme nachvollziehbar, weshalb in diesem Bereich teilweise der Vermerk "keine Angabe" aufgeführt wurde. Die Erziehungsberatung geht im SAV-Bericht entgegen der Meinung von A___ zudem nicht von einer schweren, sondern allenfalls von einer leichten Intelligenzminderung aus (F70, ICD-10).