Beim SAV-Bericht handelt es sich um einen Amtsbericht, bei dem die Erziehungsberatung C___ gutachtensmässig Stellung nimmt. Davon soll die entscheidende Behörde nur aus triftigen Gründen abweichen (vgl. Michel Daum, in: Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 2. Auflage, Bern 2020, Art. 19 N. 55 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Am 18. und 25. Mai 2022 fanden die testpsychologischen Abklärungen auf der Erziehungsberatung C___ statt (SAV-Bericht, S. 5). Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden den Eltern anlässlich eines Gesprächs vom 30. Juni 2022 erläutert und flossen in den SAV-Bericht vom 7. Juli 2022 ein (vgl.