Das Verfahren bezüglich der Beistandschaft für die Kinder betreffe nicht das vorliegende Beschwerdeverfahren. Das Dokument vom 5. Juli 2022 sei von den Eltern am Abschlussgespräch an die Psychologin der Erziehungsberatung ausgehändigt und mündlich besprochen worden. Die Körperfunktionen würden nicht durch die Erziehungsberatung erfasst. Diese Angaben würden im SAV aufgeführt, falls entsprechende Abklärungen eines Arztes vorliegen würden. Dies sei bei A___ nicht der Fall und werde daher standardisiert mit "keine Angaben" festgehalten.