differiere in wesentlichen Teilen in den Ergebnissen und Empfehlungen. Einer Einschulung in die Regelschule stehe offensichtlich nichts entgegen. Es werde empfohlen, die Defizite mit heilpädagogischem und psychomotorischem Zusatzunterricht und einem dritten Kindergartenjahr zu kompensieren. Weder eine Anmeldung zum psychomotorischen Zusatzunterricht noch ein heilpädagogischer Zusatzunterricht sei seither umgesetzt worden. Eine Neubeurteilung nach den Herbstferien 2022 sei somit nicht angezeigt. 2.3 Argumente des Schulinspektorats