Dies sei alles seinem Alter entsprechend und weise darauf hin, dass er in der Lage sein werde, Schreiben, Lesen und Rechnen zu lernen. Es könne deshalb nicht von einer schweren Intelligenzminderung ausgegangen werden. Der Abklärungs- und Entscheidprozess sei ohne Einwilligung erfolgt und somit nicht rechtsverbindlich.