Dies habe mit verminderter Intelligenz nichts zu tun. Es sei zu bestreiten, dass in der Zeit des Trimesters nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien, also innert sechs Wochen, eine wesentliche Veränderung herbeigeführt werden könne. Dass die schon heute bezweifelte Schulreife per Herbst 2023 abschliessend im Herbst 2022 bestimmt werden könne, sei unrealistisch. Der Fachbericht vom 23. Februar 2022 des Früherziehungsdienstes liege ihm nicht vor, weshalb die angefochtene Verfügung rechtsunverbindlich sei. Die angefochtene Verfügung und der SAV-Bericht würden Widersprüche enthalten.