A___ bringt in seiner Beschwerde verschiedene Argumente in Bezug auf den SAV-Bericht vom 7. Juli 2022 (in den Vorakten) vor. So rügt er, seine Eltern seien durch die Kindergartenlehrerein nicht über die Anmeldung vom 4. März 2022 bei der Erziehungsberatung C___ informiert worden. Die Eltern hätten auch zu Abklärungen in Sachen Beistandschaft nicht zugestimmt. Es sei nicht richtig, dass das Dokument vom 5. Juli 2022 keinen Zusammenhang mit der Sache "schulische Qualifikation A___" habe. Ausgerechnet die Kriterien 1 und 5 des Bereichs "Körperfunktionen" seien nicht abgeklärt worden. Ihm liege weder die Dokumentation vom 18. Mai 2022 noch diejenige vom 24. Mai 2022 vor.