Kann eine Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot nicht einvernehmlich mit den Eltern erfolgen, führt das regionale Schulinspektorat mit den Beteiligten eine mündliche Anhörung durch (Art. 10 BVSV). Das besondere Volksschulangebot wird auf der Grundlage des Ergebnisses des SAV bestimmt (Art. 11 Abs. 1 BVSV). 4/10 2022.BKD.6044 2.2 Argumente von A___