Das SAV wird mit einem Fachbericht einschliesslich einer Empfehlung an das zuständige regionale Schulinspektorat abgeschlossen (Art. 7 Abs. 1 BVSV). Die Empfehlung bezeichnet den Schulungsort und beschreibt insbesondere (a) beim integrativen Besuch des besonderen Volksschulangebots die Art und den Umfang der notwendigen Massnahmen sowie deren voraussichtliche Dauer, (b) beim separativen Besuch des besonderen Volksschulangebots die Art der notwendigen Massnahmen sowie deren voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls den Umfang der Unterbringung (Art. 7 Abs. 2 BVSV).