Das allgemeine Volksschulangebot umfasst das Regelschulangebot und das besondere Volksschulangebot (Art. 1c Abs. 1 VSG). Das besondere Volksschulangebot umfasst insbesondere (a) den Sonderschulunterricht, (b) die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen, (c) den Unterricht mit besonderer Betreuung, (d) die Schülertransporte, (e) den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen Dienst (Art. 1c Abs. 3 VSG).